Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung online Checkliste, Rechner, Plicht, Frist + ELSTER


Herzlich willkommen auf meiner Seite Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung onlineSie möchten Ihre Einkommensteuererklärung online abgeben und Ihre Steuererstattung gleich berechnen? Das kann sich durchaus lohnen, denn bei einem Antrag auf Einkommenveranlagung ("Lohnsteuerjahresausgleich") werden durchschnittlich über 1.000 Euro zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet. Sie sollten daher prüfen, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt und dabei möchte ich Ihnen gerne helfen. Ich biete Ihnen die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung online zu erstellen und Ihre Einkommensteuer gleich mit dem online Rechner zu berechnen. So sparen Sie Steuerberatungskosten, weil Sie Ihre Daten bereits erfasst haben. Als Steuerberater konzentriere ich mich dann um die Minimierung Ihrer Steuerlast.


Einkommensteuererklärung online mit Steuerberater


Online Checkliste-Einkommensteuererklärung


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Einkommensteuererklärung leicht gemacht

Wer viele Ausgaben hatte sollte seine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen. Ein Steuerberater kennt nicht nur alle Steuersparmöglichkeiten, sondern - noch viel wichtiger - er setzt sie auch gegenüber dem Finanzamt durch. Kein Steuerprogramm ersetzt einen Steuerberater (Finanztest 2/2004, S. 46, siehe auch: Einkommensteuerprogramm).

Warum, mit Steuerformularen bzw. Steuerprogrammen herum plagen? Selbst Finanzbeamte haben Schwierigkeiten, alle Änderungen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Warum, sollten Sie sich also jedes Jahr mit den umfänglichen Steuervorschriften und Steueränderungen quälen? Wir nehmen Ihnen die lästige Arbeit mit der Steuererklärung ab, damit Sie sich mit den schöneren Dingen im Leben beschäftigen können. Nutzen Sie jetzt meine Angebot:

  • Wir prüfen, ob sich eine Einkommensteuererklärung für Sie lohnt.
  • Falls sich eine Einkommensteuererklärung nicht lohnt, erhalten Sie Ihre Unterlagen ohne Rechnung zurück.
  • Andernfalls erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung.
  • Wir übersenden Ihnen die Einkommensteuererklärung mit Steuerberechnung zur Unterschrift.
  • Das Finanzamt erhält Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch per ELSTER.
  • Sie unterschreiben die Einkommensteuererklärung und leiten diese mit unserem vorbereiteten Anschreiben und Umschlag an das Finanzamt weiter.
  • Der Steuerbescheid geht uns zu (nur mit Vollmacht). Wenn Sie Steuerbescheid erhalten, dann leiten Sie diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat an mich weiter.
  • Wir prüfen den Steuerbescheid und legen nach Rücksprache mit Ihnen ggf. Einspruch ein.
  • Sie erhalten die Steuererstattung und begleichen unsere Steuerberatungsgebühren
  • Garantie: Bei einem Lohnsteuerjahresausgleich (Antragsveranlagung) müssen Sie in keinem Fall mehr bezahlen als Sie vom Finanzamt erstattet bekommen.

Ermitteln Sie anhand unserer Checkliste die erforderlichen Unterlagen und Belege für Ihre Einkommensteuererklärung und übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax (Kopien reichen aus).


Online Checkliste-Einkommensteuererklärung

Top Einkommensteuererklärung


Steuerberaterkosten für eine Einkommensteuererklärung

Sie können die Kosten für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung ganz einfach online mit dem Steuerberater Gebührenrechner selbst ermitteln.


Beispiel Steuerberaterkosten für eine einfache Einkommensteuererklärung lt. Steuerberatervergütungsverordnung:
Einkommensteuererklärung (Einkünfte z. B. 29.500 €) gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 - Tab. A 1/10 =    79,60 €
Ermittlung der Einkünfte (Einnahmen z. B. 34.500 €) gemäß § 27 Abs. 1 - Tab. A 1/20 =    43,60 €
Summe netto =   123,20 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer =    23,41 €
Brutto =  146,61 €


Weitere Informationen zur Pflicht , Frist, ELSTER und Abgabe der Einkommensteuererklärung



Wann sich eine Einkommensteuererklärung lohnt

Ein Antrag auf Einkommensteuererklärung lohnt sich insbesondere,

  • wenn Sie während des Jahres Unterbrechungen im Arbeitsverhältnis hatten,
  • wenn Ihr Arbeitslohns im Laufe des Jahres geschwankt und Ihr Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat,
  • wenn sich Ihre Steuerklasse geändert hat.
  • wenn sich die Zahl der Kinderfreibeträge geändert hat oder Kinderbetreuungskosten bzw. Ausbildungskosten entstanden sind. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, dann können Sie einen Freibetrag oder die tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Alleinerziehenden steht ein Entlastungsbetrag zu.
  • wenn Sie Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre erhalten haben,
  • wenn Ihnen Werbungskosten entstanden sind, für die kein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist (Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro).
  • wenn Ihnen Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen (insbesondere für die Altersvorsorge) entstanden sind, für die kein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist (Sonderausgaben über dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro).
  • wenn Sie sog. haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, wie z.B. Handwerkerleistungen, Pflege und Betreuungsleistungen, Aufwendungen für Reinigungsarbeiten (z. B. Fensterputzer), Winterdienst, Aufwendungen für den Gärtner, Tapezierer, Maler (Innenwände), Hausmeisterservice,  usw.
  • wenn Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können (Kosten wegen Krankheit, Scheidung usw.
  • wenn Sie während des Jahres geheiratet haben (Splittingtabelle),
  • wenn Sie oder Ihr Ehegatte im Ausland wohnen, Ihre Einkünfte nahezu ausschließlich der deutschen Einkommensteuer unterliegen und Sie bisher keine familienbezogenen Steuervergünstigungen in Anspruch genommen haben oder steuerfreie Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen hatten,
  • wenn Ansprüche auf Steuervergünstigungen für selbst genutzte Immobilien bestehen;
  • wenn Verlustabzüge aus anderen Einkunftsarten oder aus Vorjahren berücksichtigt werden können;
  • wenn Abgeltungssteuer (auch bei Spekulationseinkünften) angerechnet werden.

Steuertipp: Sie können auch noch nach 7 Jahren Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und damit eine Steuererstattung erhalten.

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Bis wann müssen Sie die Einkommensteuererklärung einreichen?

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet mit dem 31.05. des Folgejahres. Die Frist verlängert sich automatisch bis zum 30.9., wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wird (allgemeine Fristverlängerung) und verlängert sich ohne weiteres bis zum 31.12. Achtung: Bei verspäteter Abgabe oder bei Nichtabgabe droht ein Verspätungszuschlag bis zu 10% der Einkommensteuer und auch Zwangsgelder durch das Finanzamt. Auch wenn Sie die Frist versäumt haben, kann sich eine Steuererklärung immer noch für Sie lohnen. Gerne prüfe ich vorab, ob eine Einkommensteuererklärung Sie vorteilhaft ist.


Profitieren Sie jetzt auch von einer professionellen Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater:



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