Steuererklärung online

Steuererklärung online über ELSTER Formular einreichen und mit Rechner Steuern berechnen.


Steuererklärung Berlin

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Sie möchten bzw. müssen Ihre Steuererklärung erstellen? Ich biete Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung online zu erstellen und Ihre Einkommensteuer gleich mit dem online Rechner zu berechnen.


Einkommensteuererklärung vom Steuerberater


Online Checkliste-Einkommensteuererklärung


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Steuererklärung - Vorteile mit Steuerberater


Arten von Steuererklärungen

Als Steuerberater erstelle ich insbesondere folgende Steuererklärungen:


Darüber hinaus erstelle ich im Rahmen einer laufenden Steuerberatung auch laufende Steuererklärungen, insbesondere:


Hier erhalten Sie für Ihre Steuererklärung kostenlose Steuerrechner, Software, Formulare sowie das Elster Formular zum Download und weitere nützliche Informationen.


Frist und Fristverlängerung für Steuererklärungen

Steuererklärungen für das Jahr 00 zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind bis zum 31.05.01 (Folgejahr) abzugeben (reguläre Abgabefrist). Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Der Verspätungszuschlag hängt von der Höhe der festgesetzten Steuer (nicht nachzuzahlender Steuer) ab und kann bis zu 25.000 Euro betragen! Wenn ich für Sie als Steuerberater die Steuererklärung erstelle, dann verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 30.09.01. Außerdem erhalte ich als Steuerberater Fristverlängerung bis zum 31.12.01. Darüber hinausgehende Fristverlängerungen für Ihre Steuererklärungen werden vom Finanzamt nur gewährt, wenn ein begründeter Einzelantrag eingereicht wird. Einem mit Gründen versehenen Fristverlängerungsantrag ist regelmäßig zu entsprechen, wenn die Abgabe der Steuererklärung per ELSTER zusagt wird. Fristverlängerungen über den 28.2.02 hinaus kommen grundsätzlich nicht in Betracht. Wird eine auf Antrag eingeräumte Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten oder wird die Steuererklärung bis zu dem in der Erinnerung gesetzten Abgabetermin nicht abgegeben, ist grundsätzlich das Zwangsverfahren nach den §§ 328 ff. AO einzuleiten und/ oder das Finanzamt wird Ihre Steuer schätzen.

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Wegfall der Zweijahresfrist bei Abgabe der Einkommensteuererklärung

Mit dem Jahressteuergesetz ist die zweijährige Steuererklärungsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zur Einreichung der Einkommensteuererklärung aufgehoben worden. Diese Gesetzesfassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2005 anzuwenden und in Fällen, in denen am 28.12.2007 über einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist. Aufgrund dieser Gesetzesänderung können Einkommensteuererklärungen für 2005 ff. innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist, welche mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, für das der Antrag auf Einkommensteuererklärung gestellt wird, fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden.

Beispiel 1 :
Die Einkommensteuererklärung für 2005 kann bis zum 31.12.2009 beim Finanzamt eingereicht werden. Die maßgebende Festsetzungsfrist beginnt mit dem 31.12.2005 zzgl. vierjähriger Festsetzungsfrist = 31.12.2009.

Beispiel 2 :
Die Einkommensteuererklärung für 2007 kann bis zum 31.12.2011 beim Finanzamt eingereicht werden. Die Festsetzungsfrist beginnt mit dem 31.12.2007 zzgl. vierjähriger Festsetzungsfrist = 31.12.2011.


E-Mail: Steuererklärung@SteuerSchroeder.de